Immer wieder hört man, dass Backups und E-Mail-Archivierung das Gleiche sind oder die E-Mail-Archivierung nur für Konzerne gilt. Aber dem ist nicht so. E-Mail-Archivierung ist Pflicht!
Wir klären Sie auf!
- Jeder Betrieb – egal ob Konzern, Klein- oder Einzelunternehmen – ist verpflichtet E-Mails ordnungsgemäß aufzubewahren, laut GoBD.
- Backup und E-Mail Archivierung können sich nicht gegenseitig ersetzen, aber im Zusammenspiel perfekt ergänzen. Um rechtssicher agieren zu können, sind beide Produkte sinnvoll.
- Datenschutz und E-Mail Archivierung lassen sich mit regelbasierter Löschung in Einklang bringen. Nachrichten mit personenbezogenen Inhalt (z.B. Bewerbungsunterlagen) können nach den gesetzlichen Fristen automatisiert gelöscht werden
- Nach dem GoBD dürfen nur Originalbelege zur Aufbewahrung geschäftlicher Dokumente genutzt werden. Eine E-Mail muss daher zwingend digital archiviert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
- Unternehmen unterliegen der Pflicht den gesamten Geschäftsprozess zu archivieren. Dazu zählen neben Rechnungen auch Angebotsnachfragen, Projektrücksprachen, Aufträge und Lieferbelege.
Rechtsichere E-Mail Archivierung
In diesem Video beantwortet Ihnen Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Herr Schutt die wichtigen Fragen zum Thema „Rechtssichere E-Mail-Archivierung.“


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